Wohngeldreform – Wohngeld Plus

Was ist Wohngeld?

Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder für Besitzerinnen und Besitzer von Wohneigentum (Lastenzuschuss), die ihre Wohnkosten kaum selbst bewältigen können, geleistet. Das ist in Zeiten von stark steigenden Mieten nichts Außergewöhnliches. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, dem steht diese staatliche Leistung zu und der- oder diejenige hat darauf einen Rechtsanspruch. Nicht nur für Rentnerinnen und Rentner mit geringeren Einkommen, sondern auch für Familienhaushalte lohnt es sich, den Anspruch auf Wohngeld zu prüfen. Für den ersten Eindruck ist der Online-Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen praktisch.

Was ist neu am Wohngeld-Plus ab dem 01.01.2023?

Mit dem neuen Wohngeld werden erstmals auch die Heizkosten bezuschusst. Damit die Verwaltung keine Heizkostenabrechnungen prüfen muss, geschieht dies in Form eines Pauschalzuschlags, der in der Wohngeldberechnung berücksichtigt wird. Im Durchschnitt eines Ein-Personen-Haushalts im Wohngeld führt dies allein zu rund 60 Euro und im Durchschnitt eines 4-Personen-Haushalte zu rund 100 Euro mehr Wohngeld pro Monat. Aber auch die Bruttokaltmiete wird wesentlich stärker als bisher bezuschusst. Insgesamt wird das Wohngeld im Durchschnitt aller bisherigen Empfänger im Zusammenspiel aller Reformbausteine – Heizkostenkomponente, Klimakomponente und allgemeine Leistungserhöhung – mehr als verdoppelt. Zudem werden die Einkommensgrenzen des Wohngeldes deutlich angehoben und mehr als eine Million zusätzliche Haushalte – deren Einkommen für den Bezug der Leistung bislang zu hoch waren – werden erstmals einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte: Zwei Millionen Haushalte profitieren

Zum 1. Januar 2023 kommt die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands. Damit können rund zwei Millionen Haushalte das neue „Wohngeld Plus“ bekommen. Bisher erhalten rund 600.000 Haushalte Wohngeld.

Allein rund 1,4 Million Haushalte erhalten durch die Reform erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld.

Wer hat Anspruch auf das „Wohngeld Plus“?

Hierzu zählen Haushalte mit einem geringen Einkommen – dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Daher können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringeren Einkommen Wohngeld erhalten.

  • Das sind die rund 600.000 Haushalte, die im Jahr 2023 auch ohne Anpassung Wohngeld bezogen hätten.
  • Dazu kommen etwa 1,04 Millionen Haushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben. Sie können aufgrund der Verbesserungen im Jahr 2023 erstmals oder wieder mit Wohngeld entlastet werden.
  • Außerdem können weitere rund 380.000 Haushalte Wohngeld bekommen. Damit sind sie nicht mehr auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe angewiesen.

Wieviel Geld bekommt ein Wohngeldhaushalt?

Der Wohngeldbetrag wird sich 2023 voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen. Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes. Es steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat.

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Die genaue Wohngeldhöhe wird vom örtlichen Wohngeldamt geprüft und festgelegt.

Wie werden Wohngeldhaushalte bei den steigenden Heizkosten entlastet?

Eine dauerhafte Heizkostenkomponente soll die steigenden Energiekosten abfedern, eine Klimakomponente soll erstmals Kosten, etwa für energetische Gebäudesanierung, dämpfen.

Die neue Heizkostenkomponente beträgt 2,00 Euro pro Quadratmeter. Sie wird bei der Wohngeldberechnung zugeschlagen. Bei der regelmäßigen Anpassung des Wohngeldes wird die Höhe der Komponente erstmalig am 1. Januar 2024 überprüft. Damit bekommen Bürgerinnen und Bürger Sicherheit, dass sie ihre Heizkosten dauerhaft bezahlen können.

Um in diesem Jahr schnell zu helfen, erhalten die bisher rund 600.000 Wohngeldhaushalte für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 einen zweiten Heizkostenzuschuss. Einen erster, einmaliger Heizkostenzuschuss haben sie bereits im Sommer diesen Jahres erhalten.

Wo kann ich Wohngeld beantragen?

Wohngeld kann bei den örtlich zuständigen Wohngeldämtern der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen beantragt werden. Dort gibt es die Antragsformulare und umfassende Beratung. Die neuen Regelungen sollen am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

In Velbert können Sie sich an die Wohngeldstelle im Rathaus, Thomasstr. 1, 42551 Velbert wenden:

e-mail: wohngeld@velbert.de

Wer trägt die Kosten der Wohngeldreform?

Die Kosten der Wohngeldreform werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen.

Wenn Sie sich weiter über das Thema Wohngeld und Wohngeldreform informieren wollen, empfehlen wir Ihnen die FAQs des Bundesministeriums. Hier werden viele weitere Fragen beantwortet:

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld-plus-gesetz/wohngeld-plus-liste.html