FAQ

Die Überlassung einer Genossenschaftswohnung begründet grundsätzlich ein dauerndes Nutzungs- und Wohnrecht des Mitgliedes. Die Gemeinschaft aller Mitglieder ist wesentliches Organ und in der jährlichen Mitgliederversammlung können die Mitglieder die Entwicklung der Genossenschaft entsprechend der Satzung mitgestalten.

Neben natürlichen Personen können auch Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts die Mitgliedschaft bei unserer Genossenschaft erwerben.

Um eine Mitgliedschaft zu beantragen, bitten wir Sie, den hinterlegten Fragebogen im Download-Bereich zu nutzen.

Über die unbedingt erforderliche Beitrittserklärung und über den damit verbundenen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Für die Mitgliedschaft ist der Erwerb von mindestens drei Geschäftsanteilen zu je 310 Euro erforderlich. Je nach Umfang der Inanspruchnahme von genossenschaftlichen Einrichtungen oder weiteren Leistungen kann die Zahlung weiterer Pflichtanteile anfallen. Einzelheiten hierzu sind in der Satzung geregelt.

Die Mitglieder erhalten bei voll eingezahlten Pflichtanteilen zurzeit 4 Prozent Dividende der jährlichen Gewinnausschüttung.

Grundsätzlich ja, über Ihren entsprechenden Antrag entscheidet der Vorstand.

Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres stattfinden. Sie muss der Genossenschaft mindestens drei Monate vorher, also bis spätestens zum 30. September eines jeden Jahres schriftlich zugegangen sein.

Die Auszahlung der Geschäftsanteile erfolgt bei fristgerechter Kündigung dann nach der Mitgliederversammlung des folgenden Jahres.

Sie können sich als Mitglied auf die Interessentenliste setzen lassen. Dazu füllen Sie bitte das Interessentenformular aus und machen einen Termin mit unserer Vermietungsabteilung. Wir nehmen Ihre Wünsche auf und benachrichtigen Sie, sobald wir etwas Passendes anbieten können.

Über die Vergabe der Wohnungen entscheidet letztendlich der Vorstand. Dabei berücksichtigt er verschiedene Kriterien, wie etwas Dauer der Mitgliedschaft oder soziale Kriterien.

Dies ist grundsätzlich möglich. Bitte wenden Sie sich an unsere Vermietungsabteilung.

Hier gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats. Die schriftliche Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein.

Die Kündigung des Mietvertrags führt nicht automatisch zur Auszahlung Ihrer Geschäftsanteile. Dazu müssen Sie einzelne Geschäftsanteile oder die Mitgliedschaft kündigen. Siehe auch: Kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Die Haltung von Haustieren ist nur mit Zustimmung der Genossenschaft zulässig.

Frage nicht beantwortet?

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Baugenossenschaft Niederberg eG
Heidestraße 191
42549 Velbert

Telefon: 02051 9651-0
Telefax: 02051 9651-44

E-Mail: wohnen@bg-niederberg.de